
Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Allgemeiner Teil – oder Erstes Buch Sozialgesetzbuch stellt grundsätzliche Regelungen zur sozialen Sicherheit auf. Die beteiligten Sozialleistungsträger werden benannt und deren Zuständigkeiten klargestellt. Allgemeine Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger und Leistungsträger werden genannt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Buch_Sozialgesetzbuch
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